Archiv für Urheber- und Medienrecht (Zeitschrift)
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Gerichtliche Anordnung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, ergeht auf Antrag eines z.B. durch einen Medienbericht in seinen Rechten verletzten Antragstellers und gibt dem Antragsgegner auf, dieses rechtsverletzende Verhalten zu unterlassen. Kann auch ohne mündliche Verhandlung ergehen.
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Derjenige, der allein oder gemeinsam mit anderen ein Werk erschaffen, also z. B. einen Text verfasst oder einen Fernsehbeitrag hergestellt hat.
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Rechte, die untrennbar mit dem Urheber verbunden und nicht übertragbar sind, z.B. das Recht
auf Schutz gegen Entstellung des Werkes.
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Recht des Urhebers an seinem Werk, beinhaltet die sog. Urheberpersönlichkeitsrechte sowie die Verwertungsrechte.
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Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
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Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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