Hauptschutzgegenstand des Urheberrechts; persönliche geistige Schöpfung auf den Gebieten der Literatur, Kunst oder Wissenschaft, die eine gewisse, über das rein Handwerkliche, Durchschnittliche hinausgehende Schöpfungshöhe aufweist.
|
Vertragstyp des BGB, geregelt in den §§ 631 ff.
|
Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift)
|