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V

Verbrechen

Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind ( § 12 StGB )

verbreiten

Äußerungen Dritter werden von den Medien veröffentlicht.

Verbreiterhaftung

Nach BGH haftet nicht nur der, der eine Behauptung aufstellt, sondern auch der, der sie verbreitet.

Vereinsregister

Öffentliches Verzeichnis der ( nichtwirtschaftlichen ) Vereine und ihrer wesentlichen Verhältnisse, d.h. Name und Sitz sowie Vorstandsmitglieder, ggf. Auflösung oder Satzungsänderungen. Das Vereinsregister wird von dem Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat, teilweise auch in elektronischer Form.

Vergehen

Straftaten, deren Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt

Verleger

ist ein Unternehmer, der einen Verlag für Bücher, Zeitschriften und/ oder Zeitungen betreibt oder leitet.

Verleumdung

Straftat nach § 187 StGB

VersG

Versammlungsgesetz

Verwertungsgesellschaften

Zusammenschlüsse von Urhebern und Verlegern bzw. Inhabern verwandter Schutzrechte zur Wahrnehmung von Verwertungsrechten.

Verwertungsrecht

Recht des Urhebers, sein Werk zu vervielfältigen, verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben (d.h. zu senden, aufzuführen usw.) oder auf andere Art in körperlicher Form zu verwerten. Das Verwertungsrecht ist Bestandteil des Urheberrechts.