Veröffentlichung eines Textes mit überwiegend werbendem Charakter im redaktionellen Teil eines Mediums, wegen des Gebots der Trennung von Werbung und redaktionellem Teil unzulässig.
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Jemand, der im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis ein echtes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit hervorruft.
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Recht des Urhebers, eine Nutzungsrechtseinräumung in bestimmten Fällen rückgängig zu machen. Ein Rückrufsrecht besteht nach § 41 UrhG im Fall der Nichtausübung eines ausschließlichen Nutzungsrechts durch den Berechtigten und nach § 42 UrhG im Fall des Überzeugungswandels des Urhebers.
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