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Handelsregister

Öffentliches Verzeichnis, in das Gesellschaften und Einzelkaufleute aufgenommen werden und das unter anderem die Firma (= Name) einschließlich Rechtsform der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Inhaber bzw. Gesellschafter, Prokuristen, Kapital (bei AG und GmbH) der Gesellschaft sowie ggf. Auflösung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens usw. aufführt. Die Handelsregister werden von den Gerichten geführt, die Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Teilweise werden die Register elektronisch geführt.

 

Hausfriedensbruch

Straftat nach § 123 StGB

 

Herausgeber

ist im Verlagswesen jene Person oder Personengruppe, die schriftstellerische oder wissenschaftliche Texte oder Werke zur Publikation vorbereitet. Der Herausgeber kann ein leitender Verlagsmitarbeiter sein, muss aber nicht zwingend dem Unternehmen angehören.

HGB

Handelsgesetzbuch

höchstpersönlicher Lebensbereich

Der Begriff orientiert sich inhaltlich an dem von der Rechtsprechung entwickelten  und

verwendeten Begriff der Intimsphäre und umfasst die innere Gedanken- und Gefühlswelt mit

ihren äußeren Erscheinungsformen ( z. B. vertrauliche Briefe, Tagebuchaufzeichnungen )

sowie Angelegenheiten, für die naturgemäß ein Anspruch auf Geheimhaltung besteht ( z. B.

Krankheit, Tod, Einzelheiten über das Sexualleben, Nacktaufnahmen ).

Weiterhin zählen zur Intimsphäre: Gynäkologische Untersuchungen, Benutzung von

Toiletten, Saunen, Solarien und Umkleidekabinen sowie persönliche Bindungen, Beziehungen

und Verhältnisse aus dem Familienleben.