Verhaltensmaßstab des Journalisten nach Ziffer 2 des Pressekodex. Beinhaltet die Pflicht zu weitestmöglicher Prüfung von Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt, Unterlassen sinnentstellender oder -verändernder Bearbeitungen sowie zur Kenntlichmachung unbestätigter Meldungen, Gerüchte und Vermutungen.
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„Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte";
als Verwertungsgesellschaft zieht sie im Interesse der wahrnehmungsberechtigten Urheber ( Komponisten und Textdichter ) bzw. Musikverlage Gebühren für die Nutzung von Musikwerken ein und leitet sie an die Berechtigten weiter.
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Verzeichnis der dinglichen Rechtsverhältnisse an konkreten Grundstücken, enthält insbesondere Angaben über Eigentum, Grundschulden und Hypotheken sowie Vormerkungen. Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten für die in ihrem jeweiligen Bezirk belegenen Grundstücke geführt (Grundbuchämter).
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Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift)
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Gerichtsverfassungsgesetz
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