Vertragstyp des BGB, geregelt in den §§ 611 ff.
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Zwischenstaatliche Abkommen (z.Zt. etwa 180) zwischen der BRD und jeweils einem anderen Staat, durch die geregelt wird, welcher Staat für einen Bürger, der in einem Staat wohnt und in einem anderen Staat arbeitet, die Besteuerungshoheit hat. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen beziehen sich nur auf die Einkommensteuer, manche auf die Vermögen- und Erbschaftsteuer.
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