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Aktuelles
Neues Telemediengesetz am 1.3.2007 in Kraft getreten
Wer sich im Internet bewegt, sollte es unbedingt wissen: Am 1. März 2007 ist das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Der Mediendienstestaatsvertrag, das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz werden dadurch quasi ersetzt.
Auch in dem Abschnitt über Telemedien im neuen Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien, der ebenfalls zum 1.3.2007 in Kraft getreten ist, befinden sich neue Regeln über Telemedien.
Was ist im Telemediengesetz geregelt, was ist im Rundfunkstaatsvertrag zu dem Thema Telemedien geregelt? Im Telemediengesetz finden sich Regelungen über technische und wirtschaftliche Belange, während Gegenstand des vierten Abschnitts des Rundfunkstaatsvertrages inhaltliche Belange sind.
Soweit auf dieser Webseite noch die "alten" Gesetze zitiert sind, beziehen sich die Statements auf den jeweils unter den Artikeln angebenen Zeitpunkt.
Das Telemediengesetz setzt die Vorgaben der europäischen E-Commerce-Richtlinie um. Ein neuer Rundfunkstaatsvertrag ist zum selben Datum in Kraft getreten - in dessen viertem Abschnitt geht es ebenfalls um Telemedien. Der Begriff der "Telemedien" ist weit gefasst. Umgangssprachlich wird daher von einem "Internetgesetz" geredet, womit das Telemediengesetz gemeint ist.
Was sind Telemedien? Während früher zwischen Tele- und Mediendiensten differenziert wurde, gibt es nun den Oberbegriff Telemedien. Sämtliche Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht Telekommunikation oder Rundfunk darstellen, zählen zu Telemedien. Beispiel: Zu den Telemedien gehört u.a. Video on Demand, soweit er individuell abrufbar ist und sich nicht nach Form und Inhalt als Fernsehdienst an die Allgemeinheit richtet. Die Rundfunkregulierung der Länder wäre für einen solchen Fernsehdienst zuständig.
Telemedien sind weiterhin unter andererem:
- Werbe-Mails
- Online-Angebote von Waren/Dienstleistungen mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit
- Internet-Suchdienste
Keine Telemedien sind unter anderem:
- herkömmlicher Rundfunk
- Life-Streaming
- Webcasting
aw, 4.5.2007
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BGH, Urteil vom 10.2.2005 - III ZR 294/04: presserechtlicher Auskunftsanspruch auch gegenüber Privaten
Der BGH
hat mit dem Urteil die instanzengerichtliche Rechtsprechung bestätigt,
nach der auch private Unternehmen Pressevertretern gegenüber zur
Auskunft verpflichtet sind, wenn der Staat durch Beteiligungen
maßgeblichen Einfluss auf sie hat und sie öffentliche Aufgaben
erledigen. In diesem Fall gelten auch juristische Personen des
Privatrechts als "Behörden" bzw. "staatliche Stellen" im Sinn der
Landespressegesetze. In dem entschiedenen Fall hatten der Bund der
Steuerzahler als Herausgeber der Mitgliederzeitschrift "Der
Steuerzahler" sowie ein Redakteur der Zeitschrift gegen die Stadtwerke
Schaumburg-Lippe GmbH geklagt, an der zu 70 % die Gemeinden beteiligt
sind. Die begehrte Auskunft betraf die Einkommen der Führungskräfte.
Das Urteil kann auf der website des BGH nachgelesen werden. Allgemein zum Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen hier. ib, 14.2.2005
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Bundesregierung wartet Auswirkungen des Caroline-Urteils auf die Praxis ab
Auf Anfrage der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung am 19.11.2004 erklärt (BT-Drucksache 15/4210),
keine Bewertung des Caroline-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) abzugeben. Sie hat aber klargestellt, dass
die deutschen Gerichte an die Urteile des
EGMR, die von ihnen bereits entschiedene Fälle betreffen, gebunden
sind und sie bei vergleichbaren Fällen in der Zukunft berücksichtigen
müssen. Im übrigen bekräftigt die Regierung ihren Beschluss, die
Auswirkungen der EGMR-Entscheidung auf die deutsche
Rechtsprechungspraxis abwarten zu wollen. Zum Caroline-Urteil des EGMR
siehe hier.
ib, 14. 01. 2005
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BGH, Urteil vom 28.9.2004 - VI ZR 302/03, VI ZR 303/03, VI ZjR 305/05: Bildaufnahmen von Prominentenkindern
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinen jüngsten
Entscheidungen zum Recht am eigenen Bild mit den Persönlichkeitsrechten
der Kinder von Prominenten auseinandergesetzt. Er hat dabei seine
bisherige Rechtsprechung bekräftigt, nach der diese als relative Personen der Zeitgeschichte ohne Einwilligung nur im Zusammenhang mit öffentlichen Auftritten abgebildet werden. Dabei muss, so der BGH,
die Berichterstattung über die Veranstaltung als solche im Vordergrund
stehen. Im konkreten Fall hatten "Bild" und "Welt" den Auftritt der
Tochter von Caroline von Hannover (Monaco) bei einem Reitturnier nur
zum Anlass genommen, ihr Aussehen zu kommentieren und über Beziehungen
zu "Jungs" zu spekulieren. Das Urteil ist auf der website des BGH einzusehen, allgemein zu der Frage siehe hier. ib, 14.1.2005
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OLG Hamm, Urteil vom 21.7.2004 - 3 U 116/04: Filmen mit versteckter Kamera
Das Oberlandesgericht Hamm hat bestätigt, dass Filmmaterial, das von
einem Reporter heimlich mit versteckter Kamera in
einem Tierversuchslabor gedreht wurde, nicht ausgestrahlt werden
darf. Der Journalist hatte als Mitarbeiter des Labors heimlich
Aufnahmen von den (legalen) Tierversuchen gemacht, das dann
anschließend in Ausschnitten auf Sat 1 und Pro 7 gesendet wurde. Das
Gericht hat in diesem Fall kein überwiegendes Informationsinteresse der
Öffentlichkeit, das allein eine Veröffentlichung rechtfertigen könnte,
anerkannt. Das Urteil kann unter www.justiz.nrw. eingesehen werden, allgemein zu dieser Frage hier. ib, 14. 01. 2005
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Kammergericht, Urteil vom 23.3.2004 - 5 U 278/03: Urheberpersönlichkeitsrechte an Dokumentarfilm
Das Kammergericht Berlin hat in einer Entscheidung vom März (5 U
278/03) festgestellt, dass der Urheber eines Dokumentarfilms der
Ausstrahlung nicht ohne weiteres unter Berufung auf sein Urheberpersönlichkeitsrecht nach § 14 UrhG
widersprechen kann, weil der Sender den Film auf die Hälfte der
Laufzeit gekürzt hat. Das allein führe nicht zu einer gröblichen
Entstellung des Filmwerks. Das Urteil kann auf der Seite des Kammergerichts eingesehen werden, allgemein zu den Rechten an Filmwerken siehe hier. ib, 14. 01. 2005
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