Vorbeugender Schriftsatz, der bei Gericht hinterlegt wird, um einem drohenden Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung zuvor zu kommen.
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Verlangen einer Person, dass jemand wegen einer bestimmten Tat strafrechtlich verfolgt werde. Bei den absoluten Antragsdelikten ( z. B. Hausfriedensbruch ) ist der Strafantrag zwingende Voraussetzung der Strafverfolgung. Die Antragsfrist beträgt drei Monate, gerechnet ab Kenntnis des Antragsberechtigten von Tat und Täter, wobei der Täter nicht namentlich bekannt sein muss.
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Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR (Stasi-Unterlagen-Gesetz)
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nachrangig; hier: Die Haftung nach den Landespressegesetzen greift nur ein, wenn der Täter nicht schon aufgrund einer Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch haftet.
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