Wählbarkeit; Recht, für ein Amt zu kandidieren bzw. in ein Gremium gewählt zu werden.
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Publikation, die in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen in gleicher Form erscheint ( z. B. Zeitung/ Zeitschrift ).
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Nach § 3 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Betroffenen. Das sind im Ergebnis alle Daten, die über eine identifizierbare Person irgendeine Aussage machen, z.B. Vor- und Nachnamen, Postanschriften und E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Beurteilungen / Zeugnisse u.ä., persönliche Verhältnisse (Familienstand, Hobbys usw.) oder Gewohnheiten (Raucher, Sportler usw.), auch Photographien.
Nicht erfasst sind anonymisierte Angaben, die keiner bestimmten oder aus den Umständen bestimmbaren Person zugeordnet werden können.
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Publizistische Grundsätze, aufgestellt durch den Deutschen Presserat; die darin enthaltenen
Regeln sollen die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen.
( www.presserat.de/site/pressekod/grundreg/index.shtml )
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